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P - onemarkets by UniCredit

Glossar

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  • Partizipations-Zertifikat

    Partizipations-Zertifikate bewegen sich unter normalen Voraussetzungen linear zum Basiswert. Das bedeutet, dass diese Wertpapiere die Entwicklung des ihnen zugrunde liegenden Basiswertes nahezu vollständig nachvollziehen. Mögliche Entgelte können den Wert des Zertifikats mindern. Partizipations-Zertifikate haben i. d. R. keine automatische Laufzeitbeschränkung (Open End). Die UniCredit Bank GmbH als Emittent hat bei Open-End-Produkten jedoch ein Kündigungsrecht. 

    Fällt der Kurs des Basiswertes, kann dies deutliche Verluste bei Anlegenden zur Folge haben. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • Performance

    Die Performance misst die Wertentwicklung eines Investments oder eines Portfolios. Meist wird zum Vergleich eine Benchmark, also eine Vergleichsgröße, als Referenz genommen, um die Performance im Vergleich zum Gesamtmarkt oder zu einzelnen Branchen darzustellen. Die Performance wird in Prozent ausgewiesen.

  • Performance-Index

    Ein Performance-Index erfasst neben der Kursentwicklung der enthaltenen Aktien auch die ausgeschütteten Dividenden der im Index enthaltenen Unternehmen. Daher bildet ein Performance-Index die Gesamtrendite genauer ab als ein Preis- bzw. Kursindex. Der bekannteste deutsche Performance-Index ist der DAX®.

  • Physische Lieferung

    Je nach Produktbedingungen kann am Laufzeitende eine effektive Lieferung des Basiswertes vorgesehen sein. Dem:der Anleger:in wird dann am Fälligkeitstag eine entsprechende Anzahl an Basiswerten in sein:ihr Depot gebucht, sofern die Bedingungen hierfür erfüllt sind. Eine effektive Lieferung ist in der Regel nur bei Produkten vorgesehen, die auf der Entwicklung von Aktien basieren. Bei anderen Produkten erfolgt bei Fälligkeit ein Barausgleich.

  • Platzierungsprovision

    Eine einmalige Vergütung bzw. ein Preisabschlag, den der Emittent seinem Vertriebspartner oder seiner eigenen Vertriebsstelle für den Absatz von Anlageprodukten zahlt bzw. gewährt. Diese Provision ist im Ausgabepreis bereits enthalten.

  • Preisindex/Kursindex

    Ein Preisindex (auch Kursindex genannt) bildet die reine Kursentwicklung der darin enthaltenen Aktien ab. Dividendenzahlungen und Kapitalveränderungen sind in einem Kursindex nicht enthalten. Zahlt ein Indexmitglied Dividenden, reagiert der Index mit einem Kursabschlag. Einige der wichtigsten internationalen Indizes sind Kursindizes, darunter der Dow Jones, der Nikkei 225 oder der FTSE 100. Den Gegensatz dazu bildet der Performance- bzw. Return-Index.

  • PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products)

    PRIIPs sind verpackte Anlage- und Hebelprodukte, zu denen unter anderem auch alle strukturierten Finanzprodukte wie Aktienanleihen oder Zertifikate gehören. Seit 3. Januar 2018 gelten in Deutschland die nationalen Regeln zur Umsetzung von MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II), der europäischen Finanzmarktrichtlinie. Das Regelwerk dient in erster Linie dem Verbraucherschutz und betrifft nahezu alle Bereiche einer Bank, die in das Wertpapiergeschäft involviert sind. Hand in Hand mit MiFID II geht die Verordnung über Basisinformationsblätter für sogenannte PRIIPs  (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products). Mehr Informationen finden Sie hier.

  • Primärmarkt

    Der Primärmarkt ist der Finanzmarkt für die Emission bzw. erstmalige Ausgabe von Wertpapieren und deren Platzierung.

  • Produktinformationsblatt

    Ein Produktinformationsblatt (PIB) ist ein maximal dreiseitiges Dokument, welches Banken und Sparkassen im Rahmen der Wertpapierberatung dem:der Kund:in vor einer möglichen Anlage in bestimmte Finanzprodukte aushändigen müssen. Es wird auch als „Beipackzettel“ für die Anlageberatung bezeichnet. Es beschreibt die wichtigsten Details der empfohlenen Kapitalanlage. Seit Januar 2018  ist das Produktinformationsblatt nur noch in der Wertpapieranlage für nicht-verpackte Anlageprodukte Pflicht, also für Aktien und nicht strukturierte Produkte wie Floater, Stufenzinsanleihen oder nicht strukturierte Anleihen. Für alle strukturierten Anlage- und Hebelprodukte ist die Erstellung eines Basisinformationsblatts verpflichtend (siehe auch Basisinformationsblatt oder KID).

  • Put

    Ein Put bzw. eine Verkaufsoption räumt dem:der Käufer:in das Recht ein (verpflichtet ihn:sie aber nicht), eine bestimmte Menge des zugrunde liegenden Basiswertes am Ausübungstag zu einem festgelegten Basispreis zu verkaufen bzw. zu liefern. Anstelle der Lieferung des Basiswertes tritt bei Put- Optionsscheinen mit Barausgleich ein Barbetrag. Dieser entspricht der Differenz zwischen dem dann aktuellen Preis des Basiswertes am Ausübungstag und dem Basispreis.

  • Put-Optionsschein

    Ein Put-Optionsschein berechtigt die:den Inhaber:in, einen bestimmten Basiswert, z. B. eine Aktie, zu einem vorher definierten Preis, dem Basispreis, in einem bestimmten Bezugsverhältnis bis zum Ende der Laufzeit zu verkaufen. Die:Der Käufer:in eines Put-Optionsscheins setzt auf fallende Kurse des Basiswertes.

    Die:Der Optionsscheininhaber:in hat zu jeder Zeit das Recht, aber nicht die Pflicht, den Basiswert zu verkaufen. Das Bezugsverhältnis gibt an, wie viele Optionsscheine einen Basiswert abdecken. Am Beobachtungstag wird abgerechnet: Notiert der Basiswert unterhalb des Basispreises, erhalten Anlegende den auf Basis des Schlusskurses festgestellten Wert ausbezahlt. Andernfalls verfällt das Produkt wertlos.

    Anlegende sollten bedenken, dass Put-Optionsscheine Schuldverschreibungen sind. Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

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