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Glossar

  • Omega

    Die Kennzahl Omega wird auch als effektiver Hebel bezeichnet. Das Omega gibt den Prozentsatz an, um den sich der Kurs eines Optionsscheins bei einer Preisänderung des Basiswertes um 1 Prozent theoretisch verändert. Es errechnet sich aus dem Produkt der beiden Kennzahlen Delta und Hebel (Omega = Delta x Hebel). Ein Optionsschein mit einem Hebel von 10 und einem Delta von 0,5 besitzt ein Omega von 5. Der Kurs dieses Optionsscheins würde sich also um etwa 5 Prozent bewegen, wenn sich der Basiswert um 1 Prozent verändert.

  • Open-End-Zertifikat

    Open-End-Zertifikate haben eine unbegrenzte Laufzeit. Dies hat für den:die Anleger:in den Vorteil, dass er:sie sich nicht ständig um näher rückende Fälligkeitstermine kümmern muss und nicht zwingend eine neue Anlageform für sein:ihr Geld benötigt. Die Zertifikate ermöglichen, in der Regel durch einen zugrunde liegenden Index, einen diversifizierten Zugang zu nahezu allen Anlageklassen und -regionen. Das Indexzertifikat nimmt nahezu 1:1 an der Wertentwicklung des Index teil, beispielsweise des DAX® oder EURO STOXX®.  Es gibt allerdings auch Open-End-Hebelprodukte. Ihr Kurs reagiert überdurchschnittlich auf Preisänderungen beim Basiswert. Für gewöhnlich hat der Emittent von Open-End-Produkten ein jährliches Kündigungsrecht.

  • Option

    Eine Option (lat.: optio = Wahl, Wunsch) gibt dem:der Käufer:in das zeitlich befristete Recht (aber nicht die Pflicht), ein Vertragsangebot anzunehmen. Im Vertragsangebot sind der Preis und die Menge der angebotenen Ware festgelegt. So genannte Calls oder Kaufoptionen räumen das Recht ein, die Ware zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Puts oder Verkaufsoptionen dagegen, eine bestimmte Ware zu einem vorher festgelegten Preis zu verkaufen. Wenn eine Option bis zum letzten Handelstag nicht ausgeübt wird, verfällt sie wertlos.

  • Optionsfrist

    Vertraglich vereinbarter Zeitraum, in dem das Optionsrecht ausgeübt werden kann.

  • Optionspreis

    Der Optionspreis bzw. die Optionsprämie ist der Geldbetrag, der von dem:der Optionskäufer:in für das Optionsrecht an den:die Optionsverkäufer:in zu zahlen ist. Die Optionsprämie ist immer zu zahlen, also auch dann, wenn vom Optionsrecht kein Gebrauch gemacht wird. Die Höhe des Optionspreises ist unter anderem abhängig vom aktuellen Preis des Basiswertes, dem Ausübungspreis, der Ausübungsfrist und der Volatilität des Basiswertes.

  • Optionsrecht

    Siehe Option

  • Optionsschein

    Optionsscheine ermöglichen die gehebelte Teilhabe an steigenden und fallenden Kursen eines Basiswertes. Dabei wird der Preis nicht nur von der Bewegung des Basiswertes, sondern auch von anderen Faktoren wie z. B. der Volatilität, Zinsen und der (Rest-)Laufzeit beeinflusst. Liegt der Kurs des Basiswertes bei Fälligkeit unterhalb (Call) oder oberhalb (Put) des Basispreises, kommt es zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

  • Order

    Order ist die englische Bezeichnung für einen (Börsen-)Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Derivaten am Kassa- oder Terminmarkt.

  • Out of the Money (OTM)

    Out of the Money, kurz OTM (engl. für: aus dem Geld), ist die Bezeichnung für „aus dem Geld liegende“ Optionen. „Aus dem Geld“ ist ein Begriff aus der Welt der Optionen bzw. Optionsscheine. Bei Call-Optionsscheinen bedeutet „aus dem Geld“, dass der aktuelle Kurs des Basiswertes unter dem Basispreis notiert, bei Put-Optionsscheinen, dass der aktuelle Kurs des Basiswertes über dem Basispreis notiert. In diesen Fällen hat die Option bzw. der Optionsschein keinen Wert und notiert aus dem Geld.

  • Outperformance

    Bezeichnet die Rendite eines Wertpapiers, die über der Rendite eines Vergleichswertes (Benchmark) liegt.

  • Outperformance-Zertifikat

    Bei Outperformance-Zertifikaten nimmt der:die Anleger:in oberhalb eines festgelegten Basispreises überproportional an Kursgewinnen des Basiswertes teil. An Kursverlusten unterhalb des Basispreises haben Anleger:innen lediglich 1:1 teil. Ein möglicher Dividendenanspruch entfällt.

  • Over the Counter

    Over the Counter, kurz OTC (engl. für: über den Schalter) bzw. Freiverkehrshandel, beschreibt den außerbörslichen Handel. Im Unterschied zum Börsenhandel gibt es keine festen Handelszeiten. Der Handel findet gewöhnlich über Bildschirm- oder Telefonsysteme sowie das Internet auf internationaler Ebene statt. Der Preis für ein Wertpapier wird zwischen Kreditinstituten und Wertpapierhäusern oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen und institutionellen oder privaten Investoren ausgehandelt. Die Transaktionen unterliegen dabei den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für den Wertpapierhandel.

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