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Glossar

  • Effektive Lieferung

    Je nach Produktbedingungen kann am Laufzeitende eine effektive Lieferung des Basiswertes vorgesehen sein. Dem:der Anleger:in wird dann am Rückzahlungstermin die festgelegte Anzahl an Basiswerten in sein:ihr Depot gebucht, sofern die Bedingungen hierfür erfüllt sind. Eine effektive Lieferung ist in der Regel nur bei Produkten vorgesehen, die auf Aktien basieren. Bei anderen Produkten erfolgt bei Fälligkeit ein Barausgleich.

  • Einlagensicherung

    Die Einlagensicherung gewährleistet in einem bestimmten Umfang die  Rückzahlungsansprüche der Kund:innen eines Kreditinstituts, falls dieses nicht in der Lage sein sollte, die Einlagen der Kund:innen zurückzuzahlen. Entsprechend dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) sind alle Banken verpflichtet, ihre Einlagen durch Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung zu sichern. Die Mindestdeckung für Einlagen liegt bei 100.000 Euro je Person und die Auszahlungsfrist sollte höchstens 30 Arbeitstage betragen. Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind von der Zuordnung zu einer entsprechenden  Entschädigungseinrichtung befreit, solange sie durch ihre Verbände einer Einrichtung angehören, die die Liquidität und Solvenz dieser Institute absichert (Quelle:  Finanzministerium). Daneben existiert das System der freiwilligen Sicherungseinrichtungen verschiedener Bankengruppen. Zertifikate und strukturierte Anleihen unterliegen nicht der Einlagensicherung.

  • Emission

    Emission (lat.: emittere = ausschicken) bezeichnet die Ausgabe von Wertpapieren wie Aktien, (strukturierten) Anleihen, Zertifikaten und Optionsscheinen.

  • Emissionspreis

    Der Preis, zu dem ein Finanzinstrument zum ersten Mal angeboten wird. Je nach Wertpapier enthält der Emissionspreis in manchen Fällen einen Ausgabeaufschlag.

  • Emissionstag

    Datum, an welchem ein Finanzinstrument ausgegeben bzw. emittiert wird.

  • Emissionsvolumen

    Emissionsvolumen oder auch Platzierungsvolumen beschreibt das Produkt von Emissionspreis und Zahl der ausgegebenen Wertpapiere bei einem Börsengang, einer Kapitalerhöhung oder einer Emission von Anleihen.

  • Emittent

    Institut, welches das Finanzinstrument ausgibt. Bei Aktien sind es Unternehmen, bei Staatsanleihen der Staat, bei strukturierten Anleihen, Anlagezertifikaten und Hebelprodukten (inter-)nationale Banken wie etwa die UniCredit Bank AG.

  • Emittentenrisiko

    Strukturierte Anleihen, Anlagezertifikate und Hebelprodukte unterliegen nicht der Einlagensicherung. Das heißt: Es besteht ein Emittentenrisiko. Als Emittentenrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass der Emittent eines Finanzproduktes die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Bei Schuldverschreibungen oder Zertifikaten kann dies in Form einer Stundung oder einem (teilweisen) Ausfall einer Zinszahlung oder einer ausbleibenden Rückzahlung am Ende der Laufzeit eintreten. Bei Aktien in Form einer Insolvenz des Unternehmens. Das Rating des Emittenten, also seine Bonität, ist für Anleger:innen also ein wichtiger Hinweis auf Höhe des Emittentenrisikos. Siehe auch www.onemarkets.de/bonitaet .

  • Ertrags-Barriere

    Die Ertrags-Barriere bezeichnet eine Kursgrenze des Basiswertes, die am letzten Bewertungstag betrachtet wird. Liegt der Referenzpreis des Basiswertes an diesem Tag auf oder oberhalb dieser Grenze (Ertrags-Barriere), kommt es am Rückzahlungstermin gemäß den Emissionsbedingungen zu einer Rückzahlung mit Ertrag.

  • ESMA

    Abkürzung für European Securities and Markets Authority (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), die für die Regulierung des Handels mit Wertpapieren innerhalb der EU zuständig ist.

  • EURIBOR®

    Der Euribor® ist die Kurzform für European Interbank Offered Rate und beschreibt den Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft. Der Euribor® wird für die Laufzeiten 1 Woche, 2 Wochen und 3 Wochen sowie die 12 monatlichen Laufzeiten von 1 bis 12 Monaten festgestellt. Der Euribor® ist der wichtigste Referenzzinssatz für kurzfristige Geldanlagen unter Geschäftsbanken.

  • Euro

    Der Euro ist die Währung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Er wurde am 1. Januar 2002 als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Heute sind die Euro-Banknoten und -Münzen in 17 der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gesetzliches Zahlungsmittel.

  • Europäische Option

    Option, bei der das Recht, den Basiswert zum Ausübungspreis zu kaufen (beim Call-Optionsschein) oder zu verkaufen (beim Put-Optionsschein), nur an einem Tag, nämlich dem letzten Bewertungstag, ausgeübt werden kann.

  • EURO STOXX® 50

    Der EURO STOXX® 50 ist ein Aktienindex, der die Wertentwicklung der 50 größten börsennotierten Unternehmen der Eurozone abbildet. Er gilt als einer der führenden Marktbarometer Europas und wird als Kursindex und auch als Performance-Index berechnet.

  • EUSIPA

    Die European Structured Investment Products Association (kurz: EUSIPA) ist der europäische Dachverband für Derivate. Er vertritt und fördert die Interessen des Markts für strukturierte Investmentprodukte. Neben dem Deutschen Derivate Verband (DDV) sind nationale Verbände aus Österreich, der Schweiz, Frankreich, Italien und Schweden Mitglied der EUSIPA. 

  • Exchange Traded Fund (ETF)

    Exchange Traded Funds (ETFs) sind börsengehandelte Indexfonds. Sie bilden für gewöhnlich den jeweiligen Index einfach wie auch transparent ab und werden laufend an der Börse gehandelt. Die Indizes werden entweder physisch über den Kauf der Werte, die der Index beinhaltet, oder über eine Derivatekonstruktion (Swap) abgebildet.

  • Express-Zertifikat

    Ein Express-Zertifikat bezieht sich meist auf eine Aktie oder einen Index. An den Bewertungstagen wird überprüft, ob der veröffentlichte Schlusskurs des Basiswertes (Referenzpreis) mindestens dem jeweiligen Rückzahlungslevel entspricht. Ist dies der Fall, erhält der:die Anleger:in am jeweiligen vorzeitigen Rückzahlungstermin die entsprechende vorzeitige Zahlung (inklusive Ertrag). Andernfalls verlängert sich die Laufzeit bis zum nächsten Bewertungstag, längstens jedoch bis zum letzten Rückzahlungstermin. Dann gilt: Liegt der Referenzpreis am letzten Bewertungstag mindestens auf Höhe des Rückzahlungslevels erhält der:die Anleger:in am letzten Rückzahlungstermin den Nennbetrag plus den vereinbarten Ertrag. Liegt der Referenzpreis unterhalb des Rückzahlungslevels, aber oberhalb der Barriere, erhalten Anleger:innen am letzten Rückzahlungstermin den Nennbetrag. Schließt der Basiswert am letzten Bewertungstag unterhalb der Barriere, erfolgt die Rückzahlung durch Lieferung von Aktien des Basiswertes entsprechend dem Bezugsverhältnis oder in Form eines Barausgleichs. Verluste sind möglich.

  • Express Aktienanleihe Protect

    Bei einer Express-Aktienanleihe-Protect erhält der:die Anleger:in an den Zinszahlungstagen unabhängig von der Wertentwicklung der Aktie eine Zinszahlung (bis zur ggf. vorzeitigen Rückzahlung). Allerdings besteht die Chance auf vorzeitige Rückzahlung. Zeitpunkt der Rückzahlung der Anleihe und Rückzahlungsprofil zum letzten Rückzahlungstermin richten sich nach der Entwicklung des Basiswertes. Am anfänglichen Bewertungstag wird der Schlusskurs des Basiswerts an der maßgeblichen Börse (Referenzpreis) festgestellt. Aus diesem Wert werden der Basispreis, das Rückzahlungslevel sowie die Barriere berechnet. Der Basispreis ist für die Berechnung des Bezugsverhältnisses relevant. Das Rückzahlungslevel ist ausschlaggebend für eine ggf. vorzeitige Rückzahlung. An den Bewertungstagen wird überprüft , ob der Schlusskurs der Aktie an der maßgeblichen Börse (Referenzpreis) mindestens dem Rückzahlungslevel entspricht. Ist dies der Fall, erhält der:die Anleger:in am jeweiligen vorzeitigen Rückzahlungstermin neben der Zinszahlung den Nennbetrag. Ansonsten verlängert sich die Laufzeit, längstens jedoch bis zum letzten Rückzahlungstermin. Liegt der Schlusskurs am letzten Bewertungstag mindestens auf der Barriere, erhält der:die Anleger:in am letzten Rückzahlungstermin den Nennbetrag. Liegt der Schlusskurs am letzten Bewertungstag unterhalb der Barriere, erhält der:die Anleger:in am letzten Rückzahlungstermin Aktien in der durch das Bezugsverhältnis bestimmten Anzahl. Ein etwaiger Aktienbruchteil multipliziert mit dem Referenzpreis am letzten Bewertungstag wird ausgezahlt. Verluste sind möglich. Bei einer Insolvenz, d. h. einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • Express Indexanleihe Protect

    Bei einer Express-Indexanleihe-Protect erhält der:die Anleger:in an den Zinszahlungstagen unabhängig von der Wertentwicklung des Index eine Zinszahlung (bis zur ggf. vorzeitigen Rückzahlung). Zeitpunkt der Rückzahlung der Anleihe und Rückzahlungsprofil zum letzten Rückzahlungstermin richten sich nach der Entwicklung des Basiswertes. Am anfänglichen Bewertungstag wird der vom Indexsponsor veröffentlichte Schlusskurs des Basiswertes (Referenzpreis) festgestellt. Aus diesem Wert werden der Basispreis, das Rückzahlungslevel sowie die Barriere berechnet. Der Basispreis ist für die Berechnung der Basiswertentwicklung relevant. Das Rückzahlungslevel ist ausschlaggebend für eine ggf. vorzeitige Rückzahlung. An den Bewertungstagen wird überprüft , ob der Referenzpreis mindestens dem Rückzahlungslevel entspricht. Ist dies der Fall, erhält der:die Anleger:in am jeweiligen vorzeitigen Rückzahlungstermin neben der Zinszahlung den Nennbetrag. Ansonsten verlängert sich die Laufzeit, längstens jedoch bis zum letzten Rückzahlungstermin. Liegt der Referenzpreis am letzten Bewertungstag mindestens auf Höhe der Barriere, erhält der:die Anleger:in am letzten Rückzahlungstermin den Nennbetrag. Liegt der Referenzpreis am letzten Bewertungstag unterhalb der Barriere, erhält der:die Anleger:in am letzten Rückzahlungstermin eine Rückzahlung des Nennbetrags multipliziert mit der Basiswertentwicklung (Referenzpreis am letzten Bewertungstag geteilt durch Basispreis). Verluste sind möglich. Bei einer Insolvenz, d. h. einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • Express Plus Zertifikat

    Ein Express-Plus-Zertifikat bezieht sich meist auf eine Aktie. Der Zeitpunkt der Rückzahlung und das Rückzahlungsprofil zum Laufzeitende richten sich nach der Entwicklung des Basiswertes. Sobald der Schlusskurs der Aktie an der maßgeblichen Börse mindestens dem Rückzahlungslevel entspricht, erfolgt am entsprechenden vorzeitigen Rückzahlungstermin die Rückzahlung in Höhe des jeweiligen vorzeitigen Rückzahlungsbetrags. Kommt es zu keiner vorzeitigen Fälligkeit, gilt für die Rückzahlung am letzten Rückzahlungstermin: Notiert der Schlusskurs der Aktie am letzten Bewertungstag mindestens auf Höhe der Ertrags-Barriere, erfolgt die Rückzahlung in Höhe des entsprechenden Rückzahlungsbetrags. Schließt die Aktie am letzten Bewertungstag unterhalb der Ertrags-Barriere, erfolgt die Rückzahlung durch Lieferung von Aktien des Basiswertes entsprechend dem Bezugsverhältnis. Ein etwaiger Aktienbruchteil wird ausgezahlt. Verluste sind möglich. Bei einer Insolvenz, d. h. einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Emittenten, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

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