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Glossar

  • X-DAX®

    Der X-DAX® zeigt die Entwicklung des DAX® vorbörslich und nach Xetra-Schluss auf. Berechnet wird der X-DAX® börsentäglich von 8.00 bis 9.00 Uhr und von 17.45 bis 22.00 Uhr. Basis sind die Preise der an der Terminbörse Eurex gehandelten DAX®-Future mit der geringsten Restlaufzeit sowie die offiziellen Euribor-Zinssätze der EZB. Durch die vollständige zeitliche Abdeckung der US-Märkte minimiert der X-DAX® das Übernachtrisiko.

  • Xetra®

    Xetra® ist das vollelektronische Handelssystem für den Kassamarkt der Deutschen Börse. Es wurde im November 1997 eingeführt. Kauf- und Verkaufsaufträge lizenzierter Händler werden von jedem Standort weltweit in einem zentralen Computer gegenübergestellt und automatisch ausgeführt, sofern Stückzahl und Preis übereinstimmen. Sogenannte Designated Sponsors sorgen beim Handel für zusätzliche Liquidität.

  • X-Turbo Bear

    HVB X-Turbo-Bear-Zertifikate zählen zu den Hebelprodukten und bieten somit hohe Gewinnchancen, aber auch entsprechend hohe Risiken. Sie bieten Anleger:innen die Möglichkeit, mit Hebelwirkung – also überproportional – von einem Kursrückgang X-DAX® zu profitieren. Basiswert kann unter anderem eine Aktie oder ein Index sein. HVB X-Turbo-Bear-Zertifikate verfügen über einen Basispreis und eine Knock-out-Barriere (Kursmarke), die zum Emissionszeitpunkt festgelegt werden und die identisch sind. Beim X-Turbo-Bear-Zertifikat liegt der Basispreis über dem aktuellen Kurs des Basiswerts. Der Basispreis ist der Kurs, zu dem der:die Anleger:in die Aktie oder den Index – angepasst an das Bezugsverhältnis – verkaufen kann. Wird die Knock-out-Barriere während der Laufzeit berührt oder überschritten (Knock-out-Ereignis), wird das Produkt automatisch fällig und es kommt zu einem Totalverlust. Spätestens am Bewertungstag wird abgerechnet: Notiert der Basiswert unterhalb des Basispreises, erhalten Anleger:innen den auf Basis des Schlusskurses festgestellten Wert ausbezahlt. Andernfalls verfällt das Produkt wertlos. Anleger:innen sollten bedenken, dass HVB X-Turbo-Bear-Zertifikate Schuldschreibungen sind. Bei einer Insolvenz (d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) des Emittenten UniCredit Bank AG kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • X-Turbo Bull

    HVB X-Turbo-Bull-Zertifikate zählen zu den Hebelprodukten und bieten somit hohe Gewinnchancen, aber auch entsprechend hohe Risiken. Sie bieten Anleger:innen die Möglichkeit, mit Hebelwirkung – also überproportional – von einem Kursanstieg des X-DAX® zu profitieren. Basiswert kann unter anderem eine Aktie oder ein Index sein. HVB X-Turbo-Bull-Zertifikate verfügen über einen Basispreis und eine Knock-out-Barriere (Kursmarke), die zum Emissionszeitpunkt festgelegt werden und die identisch sind. Beim X-Turbo-Bull-Zertifikat liegt der Basispreis unter dem aktuellen Kurs des Basiswerts. Der Basispreis ist der Kurs, zu dem der:die Anleger:in die Aktie oder den Index – angepasst an das Bezugsverhältnis – kaufen kann. Wird die Knock-out-Barriere während der Laufzeit berührt oder unterschritten (Knock-out-Ereignis), wird das Produkt automatisch fällig und es kommt zu einem Totalverlust. Spätestens am Bewertungstag wird abgerechnet: Notiert der Basiswert oberhalb des Basispreises, erhalten Anleger:innen den auf Basis des Schlusskurses festgestellten Wert ausbezahlt. Andernfalls verfällt das Produkt wertlos. Anleger:innen sollten bedenken, dass HVB X-Turbo-Bull-Zertifikate Schuldschreibungen sind. Bei einer Insolvenz (d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) des Emittenten UniCredit Bank AG kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • Yield

    Die Summe aller Einkünfte aus einem Wertpapier wird auch als Yield (Rendite) bezeichnet. Sie ist die Kennzahl für die Rentabilität, für den Ertrag eines Wertpapiers, ausgedrückt in Prozent des angelegten Kapitals.

  • Zeichnen

    Unter dem Begriff Zeichnen versteht man die Verpflichtung zur Übernahme eines bestimmten Betrags neu ausgegebener Wertpapiere wie Aktien oder Anleihen im Primärmarkt. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung auf dem Zeichnungsschein. Die Zeichnungsstelle, in der Regel eine Bank, ist beauftragt, Zeichnungen auf neue Wertpapiere entgegenzunehmen. Die Zeichnungsbedingungen im Einzelnen sowie die Zeichnungsfrist sind im Zeichnungsangebot festgelegt.

  • Zeichnungsfrist

    Zeichnungsfrist beschreibt den Zeitraum, innerhalb dessen Anleger:innen bei einer Wertpapieremission ihre Kaufaufträge abgeben können. Der Zeitraum wird auch als Bookbuilding-Phase bezeichnet. Erst nach dem Ende der Zeichnungsfrist werden der Emissionskurs und die Zuteilungsbedingungen vom Emittenten veröffentlicht.

  • Zeitwert

    Der Zeitwert ist die Differenz zwischen dem Kurs des Optionsscheins und dem inneren Wert. Je kürzer die Restlaufzeit des Optionsscheins und je niedriger die Volatilität des Basiswerts, desto niedriger ist der Zeitwert. Am Ende der Laufzeit des Optionsscheins nimmt der Zeitwert überproportional stark ab. Am Verfallstag des Optionsscheins ist der Zeitwert gleich null. Der Wert des Optionsscheins entspricht dann seinem inneren Wert.

  • Zertifikat

    Ein Zertifikat verbrieft dem:der Anleger:in die Teilnahme an der Kursentwicklung anderer Wertpapiere und Finanzprodukte. Der:die Inhaber:in eines Zertifikats hat zum Beispiel direkt an der Kursentwicklung eines festgelegten Index (Index-Zertifikat) oder eines speziell zusammengestellten Aktienkorbs (Basket-Zertifikat) teil.

  • Zinsänderungsrisiko

    Es beschreibt das Risiko, das der:die Käufer:in einer Anleihe eingeht, wenn die Zinsen steigen. In einem solchen Fall sinkt der Kurs der Anleihe und beim Verkauf vor Endfälligkeit droht ein Kursverlust. Der Kurs eines festverzinslichen Wertpapiers passt sich durch Kursänderungen dem aktuellen Zinsniveau an.

  • Zinsmethode

    Bei der Berechnung der Zinshöhe für unterjährige Zeiträume gibt es vier unterschiedliche Möglichkeiten. Der Unterschied besteht in der Ermittlung der Zinstage, welche taggenau oder fix definiert sind (30 Tage pro Monat bzw. 365 Tage pro Jahr). Sie besagt, wie viele Tage der Zinsberechnung zugrunde gelegt werden.

  • Zinssatz p. a.

    Der Zinssatz p. a. gibt den Prozentsatz an, zu dem der Nennbetrag für den Zeitraum von einem Jahr verzinst wird. Die Berechnung der Zinsen beruht auf der jeweils anwendbaren Zinsberechnungsmethode. Wird ein pro Teilschuldverschreibung zahlbarer Zinsbetrag angegeben, handelt es sich um einen pro Teilschuldverschreibung zahlbaren Festbetrag, der an bestimmten in den Emissionsbedingungen festgelegten Terminen gezahlt wird, ohne Berücksichtigungdass die  Länge des Gesamtzeitraums, für den der Zinsbetrag gezahlt wird, berücksichtigt wird.

  • Zins-Garant-Anleihe

    Der:die Anleger:in erhält, unabhängig von der Wertentwicklung des Basiswertes, an den Zinszahlungstagen eine Zinszahlung. Für die Rückzahlung zum Laufzeitende gilt: Am anfänglichen Bewertungstag wird der Referenzpreis (Schlusskurs des Basiswertes) festgestellt. Aus diesem Wert wird der Basispreis berechnet. Der Basispreis ist relevant für die Rückzahlung zum Laufzeitende. Am Rückzahlungstermin gibt es zwei Möglichkeiten: Liegt der Referenzpreis am letzten Bewertungstag über dem Basispreis, erhalten Anleger:innen neben dem Nennbetrag einen vorab festgelegten Prozentsatz (Teilhabefaktor) der positiven Basiswertentwicklung (Referenzpreis am letzten Bewertungstag geteilt durch Basispreis minus eins) multipliziert mit dem Nennbetrag. Liegt der Referenzpreis am letzten Bewertungstag unter dem Basispreis, erhalten Anleger:innen den Nennbetrag.

    Im Falle einer Insolvenz des Emittenten, d. h. Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, kann es zu Verlusten bis hin zum Totalverlust kommen.

  • Zinstermin

    Der Zinstermin gibt den in den Anleihebedingungen festgelegten Termin für die jeweils fällige Zinszahlung an. Die Zinsen können einmal jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich gezahlt werden.

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